Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Juli 2026
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Leistungen im Bereich Montage, Service und Wartung von elektrischen Markisen, Raffstores und Außenjalousien, die durch Arlandgrund Markisen Montage GmbH erbracht werden. Mit Beauftragung einer Leistung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
A. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Arlandgrund Markisen Montage GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
B. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Grundlage jedes Angebots ist ein vorheriges Aufmaß vor Ort, das der endgültigen Preisermittlung dient.
C. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Dazu können Aufmaß, Lieferung, Montage sowie die Einrichtung von motorisierten Antrieben mit Wetterautomatik gehören. Wartungsleistungen im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags umfassen eine jährliche Inspektion der Anlage entsprechend der dort vereinbarten Bedingungen.
D. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die notwendigen Rahmenbedingungen, etwa ein funktionsfähiger Stromanschluss, vorhanden sind. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, können zu einer Anpassung des Ausführungstermins führen.
E. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen werden im Einzelfall im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).
F. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach österreichischem Recht, insbesondere nach den Bestimmungen des ABGB, findet Anwendung. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Behebung erfolgen kann.
G. Wartungsvertrag
Für den Abschluss eines separaten Wartungsvertrags gelten die dort im Detail festgelegten Bedingungen zu Laufzeit, Umfang der jährlichen Inspektion und Kündigungsmodalitäten. Der Wartungsvertrag kann unabhängig von der ursprünglichen Montageleistung abgeschlossen werden.
H. Haftung
Arlandgrund Markisen Montage GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
I. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für 8045 Graz zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.